Energiepass Der Energiepass, jetzt Energieausweis wird nach Verabschiedung der EnEV(Energieeinsparverordnung) durch den Bundesrat zum 01.01.2008 Pflicht. Gebäudeeigentümer müssen den Energieausweis dann auf Verlangen eines Kauf-oder Mietinteressenten vorlegen. Jetzt Wahlfreiheit sichern !! Für Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten und einem Bauantrag vor November 1977 muß der Energieausweis nach berechnetem Bedarf erstellt werden. Vor Inkrafttreten der EnEV (also bis zum 01.10.2008) darf für diese Gebäude auch der kostengünstigere verbrauchsabhängige Energieausweis erstellt werden. Ab dem 01.10.2008 darf bei unmodernisierten Gebäuden dieses Typs nur noch der teurere bedarfsbasierte Energie-ausweis erstellt werden. Da dies insbesondere private Eigentümer trifft ist schnelles Handeln zur Wahrung der kurzen Frist nötig. Den Erfassungsbogen für einen verbrauchsabhängigen Energieausweis zum Preis von 50€ können Sie per Telefon/Fax oder eMail bestellen. Der Ausweis ist zehn Jahre gültig.